Italienische Kartellbehörde lässt nicht locker

ROM. Die Billigflugairlines Ryanair und Wizzair haben zum Stichtag 1. November 2018 ihre Regeln für die Mitnahme von Handgepäck an Bord geändert. Kostenlos bleibt die Mitnahme einer kleinen Tasche mit den Maßen 40x20x25cm, wer einen Handgepäckstrolley mit an Bord nehmen möchte, muss extra zahlen. Nach Auffassung der italienischen Kartellbehörde (AUTORITA GARANTE DELLA CONCORRENZA E DEL MERCATO), zuständig für Wettbewerbsbelange und Verbraucherschutz, ist diese neue Regel unzulässig. Noch am Abend vor der Einführung der neuen Gebühr wurde diese behördlich untersagt.

Wie aus dem monatlichen Bulletin der Behörde vorgeht, das gestern veröffentlicht wurde, läuft seit dem Bekanntwerden der Pläne des irischen Carriers im August diesen Jahres ein Verfahren in Rom. Während die neue Regel nun in den meisten Ländern in Kraft tritt und Ryanair twittert, dass die Umstellung gut laufe, bekräftigt die Behörde ihren Standpunkt und argumentiert, dass die neue Gebühr an sich, sowie die ständigen Änderungen zentrale Regeln des Verbraucherschutzes missachten. Die neue Einnahmequelle, 65% der Passagiere führen ein kostenpflichtiges Handgepäcksstück mit, schaffe zu dem einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil. Die Mitnahme von Handgepäck an Bord sei obligatorisch und gehöre zu den Leistungen einer Fluggesellschaft argumentiert die Behörde in Rom und stößt sich auch an der Undurchsichtigkeit der neu eingeführten Bestimmungen.

Die neuen Gebühren fallen nämlich grundsätzlich für jedes Gepäckstück an, dass größer ist, als die oben genannten Maße von 40x20x25cm, als Fluggast bezahlt bei Buchung für einen Trolley 6 Euro, für eingechecktes Gepäck bis 10 kg 8 Euro. Wer diesen Service nutzt, darf Priority einchecken. Wer jedoch erst am Gate bemerkt, dass für den mitgeführten Koffer ein Aufpreis zu entrichten ist, zahlt, sofern noch Platz an Bord ist 8 bzw. 10 Euro- bei ausgelasteten Kapazitäten, wenn der Koffer in den Laderaum muss, oder das zweite Gepäckstück zu groß oder schwer ist, sind 25 Euro zu berappen.

Das Kartellamt hält im gestern veröffentlichten Bulletin an seiner Auffassung fest, dass die neu erhobenen Regeln unzulässig seien, da die Mitnahme von Handgepäck grundsätzlich im Flugpreis enthalten sei. Das von den Lowcoastern angegebene Maß für kleine Taschen, die kostenlos mitgeführt werden dürfen, liegt unter der vom internationalen Airlineverband IATA angegebenen Empfehlung von 56x45x25 cm. Die Kartellbehörde bekräftigt in ihrem monatlichen Bulletin die vergangene Woche getätigte Anweisung, die Gebühr nicht mehr zu erheben. Ryaniar hat gerichtliche Schritte gegen das Vorgehen der Behörde angekündigt und informiert ihre Kunden auch auf der italienischen Webseite der Airline über die „Aktualisierung“ der Handgepäcksregeln. Die neuen Regeln erleichterten laut Ryanair das Einchecken. Es bleibt spannend, Passagieren sei ein Blick auf die aktuell geltenden Handgepäcksbedingungen der Fluggesellschaften empfohlen, um eine unnötige Überraschung beim Einchecken zu vermeiden.

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