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Italien erlaubt den Anbau von kleinsten Mengen Cannabis

Kurz vor Weihnachten fällte das Oberste Gericht in Rom ein Urteil, das die Rechtslage zum Cannabisanbau in Italien revolutioniert. Denn mit der Entscheidung des Kassationsgerichts ist der Anbau von kleinen Mengen Cannabis, in dem Verfahren ging es um 2 Pflanzen, zu Hause und für den Eigenkonsum ab jetzt legal. Während die Entscheidung von der regierenden Fünf-Sterne- Bewegung und linken Parteien begrüßt wird, kündigt die rechtspopulistische Lega Nord Widerstand an.

Der Anbau und Konsum von THC haltigen Cannabispflanzen ist in den meisten Ländern Europas nach wie vor verboten, auch wenn Besitz und Konsum zum Teil nicht bestraft wird. So auch die Rechtslage in Italien bis zum neuesten Urteil. Bis dato bleiben zwar Besitz und Konsum, im privaten Rahmen, also zu Hause, ohne rechtliche Konsequenzen, Anbau und Handel wurden jedoch strafrechtlich verfolgt. Dies ändert sich mit dem Urteil, das, wie die Tageszeitung La Stampa kommentiert nun eine „italienische Anomalie“ überwindet und den Anbau in Kleinstmengen im eigenen Zuhause legalisiert. Das Urteil ist keine Legalisierung der Droge, denn das Gericht betont, dass ausschließlich der Anbau kleinster Mengen für den Eigenkonsum zu Hause nicht mehr juristische verfolgt werde. Professioneller Anbau und Handel stellen nach wie vor ein Delikt dar und werden entsprechend bestraft.

Während die Regierungsparteien der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung und der Sozialdemokraten das Urteil des Höchstgerichts in Rom begrüßen und für eine praktische Lösung halten, zeigt sich der rechtsextreme ehemalige Innenminister Matteo Salvini kampfbereit: „Die Lega wird den Drogenhandel und die Verbreitung von Drogen jederzeit und überall bekämpfen“, zitieren italienischen Medien den Rechtspopulisten.

Laut Medienberichten konsumieren in Italien geschätzte 6,2 Millionen Menschen Cannabis, der Großteil von ihnen in den Altersgruppen von 15 bis 24 und von 25 bis 34. In Deutschland geht man von 3,7 Millionen Konsumenten aus, wobei die Dunkelziffer hoch ist, so dass von mindestens 4 Millionen regelmäßigen Konsumenten ausgegangen werden kann. In der Bundesrepublik sind nach wie vor der Anbau, auch zum Eigenkonsum, Besitz, Konsum und Handel verboten. Wobei der Besitz kleiner Mengen, und wie klein diese dann sind, variiert von Bundesland zu Bundesland, toleriert werden. Die Strafverfahren werden dann in der Regel eingestellt.

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