CATANIA/SIZILIEN. Nachdem Italien sich mit 6 weiteren EU-Staaten auf die Verteilung der 47 Migranten, darunter 8 Minderjährige, an Bord des Rettungsschiffes Seawatch 3 einigen konnte, durfte das Schiff nach beinahe 2 Wochen vor der Küste Italiens heute im Hafen von Catania anlegen. Während die Flüchtlinge erstmal versorgt sind, fürchten die Mitglieder der NGO juristische Konsequenzen.
Das Ringen um das Schicksal der 47 Migranten an Bord des Rettungsschiffes Seawatch 3 hat nach knapp zwei Wochen ein Ende. Nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gestern verfügt hatte, Italien verstoße mit dem Landungsverbot gegen Menschenrechte und müsse die Flüchtlinge zumindest medizinisch versorgen und Lebensmittel zur Verfügung stellen, kam heute, zumindest für die Flüchtlinge an Bord, die erleichternde Nachricht, dass sie an Land gehen dürfen. Jedoch nicht in Syrakus, vor dessen Hafen das Boot der deutschen NGO, das unter niederländischer Flagge unterwegs ist, nun beinahe zwei Wochen auf eine Freigabe wartete, sondern In Catania.
Während die Geflüchteten von Italien, Deutschland, Malta, Rumänien, Luxemburg, Portugal und Frankreich aufgenommen werden, droht der Crew der Seawatch ein juristisches Nachspiel in Italien.
„Die Seawatch wurde nach Catania beordert. Weg von einem sicheren Hafen, in eine Stadt, deren Staatsanwalt bekannt für seine Agenda gegen NGO’s ist“, twittert Seawatch heute. Die Befürchtung ist nicht unbegründet, es wäre nicht das erste Mal, dass Canatias Staatsanwalt Carmelo Zuccaro gegen Nichtregierungsorganisationen wegen Beihilfe zur Menschenschlepperei ermittelt.
So ließ Zuccarao bereits das deutsche Rettungsschiff Inventa und ein Schiff der spanischen NGO Open Arms beschlagnahmen, auch strengte er Verfahren gegen die Hilfsorganisationen SOS Méditeranée und Ärzte ohne Grenzen an. Damit liegt er ganz auf der Linie von Italiens rechtspopulistischem Innenminister Matteo Salvini, der nach wie vor fordert die Aktivitäten der Rettungsschiffe von NGOs auf dem Mittelmeer juristisch ein Ende zu setzen und darauf besteht mit seiner Weigerung die Flüchtlinge an Land gehen zu lassen, sein Land zu beschützen.
Für die 47 am 19. Januar vor der lybischen Küste Geretteten geht es nun in die genannten Länder der EU, das Problem von Ertrinkenden im Mittelmeer ist damit aber noch nicht gelöst